Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen JK Engine Performance – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden.
Sie gelten insbesondere für Leistungssteigerungen, Softwareoptimierungen, Motor- und Getriebesoftware, Prüfstandsmessungen, Diagnosearbeiten, Fahrzeugumbauten, Montagearbeiten, Motorsportarbeiten sowie den Verkauf und die Lieferung von Fahrzeug-, Tuning- und Motorsportteilen.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Vertragsschluss und Bestellungen
Aufträge und Bestellungen können insbesondere vor Ort, telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder über andere ausdrücklich angebotene Kommunikationswege erfolgen.
Die Darstellung, Beschreibung oder Nennung von Produkten, Leistungen und Preisen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern dies nicht ausdrücklich anders bezeichnet wird.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung, Zahlungsaufforderung, Annahme des Fahrzeugs zur vereinbarten Bearbeitung, Ausführung der vereinbarten Leistung oder Versand der bestellten Ware zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Auftrag erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Hierzu gehören, soweit erforderlich, insbesondere Fahrzeugmodell, Baujahr, Motorisierung, Fahrzeugidentifikationsnummer, vorhandene Leistungssteigerungen, technische Veränderungen, Vorschäden und sonstige für die Leistung relevante Umbauten.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Bestellungen von Waren erfolgt die Zahlung grundsätzlich ausschließlich per PayPal oder Vorkasse/Banküberweisung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
JK Engine Performance ist berechtigt, insbesondere bei Sonderbestellungen, kundenspezifischen Artikeln, Motorsportteilen oder speziell für den Kunden zu beschaffenden Waren die vollständige Zahlung vor Auslösung der Bestellung zu verlangen. Die Bestellung bzw. Beschaffung beim Hersteller oder Lieferanten kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgestellt werden.
§ 4 Lieferzeiten und Verfügbarkeit
Angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich voraussichtliche Lieferzeiten, sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
Insbesondere bei Sonderanfertigungen, Motorsportteilen, Importware, kundenspezifischen Produkten sowie Artikeln, die erst beim Hersteller oder Lieferanten bestellt werden müssen, können sich angegebene Lieferzeiten verändern. Verzögerungen können insbesondere durch Produktionsverzögerungen, Lieferengpässe, Rückstände beim Hersteller, Transportprobleme, Zollabwicklung oder sonstige Umstände entstehen, auf die JK Engine Performance keinen unmittelbaren Einfluss hat.
JK Engine Performance wird den Kunden über bekannt werdende erhebliche Lieferverzögerungen informieren. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei einem von JK Engine Performance zu vertretenden Lieferverzug, bleiben unberührt.
§ 5 Sonderbestellungen und kundenspezifische Artikel
Als Sonderanfertigungen bzw. kundenspezifische Waren gelten insbesondere Produkte, die nach den individuellen Vorgaben des Kunden hergestellt, konfiguriert oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse bzw. dessen Fahrzeug zugeschnitten werden.
Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Hierunter können beispielsweise individuell gefertigte oder konfigurierte Fahrzeug- und Motorsportteile fallen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind.
Die bloße Bestellung oder Beschaffung eines serienmäßig hergestellten Artikels auf Kundenwunsch führt gegenüber Verbrauchern nicht automatisch zum Ausschluss eines gesetzlich bestehenden Widerrufsrechts.
Für echte Sonderanfertigungen und kundenspezifische Produkte besteht darüber hinaus kein freiwilliges Umtausch- oder Rückgaberecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen mangelhafter Ware bleiben unberührt.
§ 6 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen, beispielsweise bei einem entsprechenden Vertragsschluss per Telefon, E-Mail oder WhatsApp, grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von JK Engine Performance.
§ 7 Leistungssteigerungen und Softwareoptimierungen
Dem Kunden ist bekannt, dass Leistungssteigerungen sowie Änderungen der Motor- oder Getriebesteuerungssoftware den vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Serienzustand verändern können.
Eine Leistungssteigerung kann insbesondere zu einer erhöhten mechanischen und/oder thermischen Belastung von Motor, Turbolader, Getriebe, Kupplung, Antriebsstrang, Kraftstoffsystem, Kühlsystem, Abgasanlage und Abgasnachbehandlung sowie weiteren Fahrzeugkomponenten führen. Mit zunehmender Fahrzeuglaufleistung, vorhandenem Verschleiß oder bereits bestehenden technischen Schwachstellen kann sich das Risiko eines Bauteilversagens erhöhen.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden hinsichtlich einer von JK Engine Performance mangelhaft ausgeführten Leistung bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Vorschäden und Fahrzeugzustand
Der Kunde ist verpflichtet, JK Engine Performance vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte technische Mängel, Vorschäden, ungewöhnliche Geräusche, erhöhten Öl- oder Kühlmittelverbrauch, bereits vorhandene Leistungssteigerungen sowie sonstige relevante Veränderungen des Fahrzeugs zu informieren.
JK Engine Performance übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Ausfälle, die auf bereits vorhandenen Verschleiß, Vorschäden, Materialermüdung, mangelnde Wartung oder andere bereits vor Auftragserteilung vorhandene technische Ursachen zurückzuführen sind, soweit JK Engine Performance diese nicht zu vertreten hat.
§ 9 Leistungsangaben
Angaben zu möglichen Leistungs- oder Drehmomentsteigerungen stellen grundsätzlich Richt- und Erfahrungswerte dar, sofern eine bestimmte Leistung nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurde. Die tatsächlich erreichbare Leistung ist vom individuellen Fahrzeug abhängig.
Einflussfaktoren sind insbesondere Serienstreuung, Laufleistung, technischer Zustand, Kraftstoffqualität, Umgebungstemperatur, Ansaug- und Ladelufttemperatur, vorhandene Hardware, Abgasanlage, Kraftstoffsystem und Zustand des Motors bzw. Turboladers.
§ 10 Prüfstandsmessungen
Leistungsmessungen erfolgen unter den zum Zeitpunkt der Messung bestehenden Fahrzeug-, Prüfstands- und Umgebungsbedingungen. Messwerte können durch unterschiedliche Umgebungsbedingungen, Fahrzeugtemperaturen, Reifen, Kraftstoff, Regelstrategien des Fahrzeugs und sonstige technische Einflussgrößen variieren.
Der Kunde ist verpflichtet, JK Engine Performance vor einer Prüfstandsmessung über bekannte technische Defekte oder Sicherheitsmängel des Fahrzeugs zu informieren.
§ 11 Motorsport und Rennsportteile
Produkte oder Leistungen, die ausdrücklich als Motorsport-, Rennsport- oder Wettbewerbsprodukte bezeichnet werden, können für den Einsatz unter besonders hohen mechanischen und thermischen Belastungen vorgesehen sein.
Bei Motorsport- und Wettbewerbsbetrieb besteht aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen ein erheblich erhöhtes Verschleiß- und Ausfallrisiko. Eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie für Fahrzeugkomponenten im Motorsport- oder Wettbewerbsbetrieb wird von JK Engine Performance nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Gesetzlich zwingende Rechte wegen einer mangelhaften Lieferung oder einer von JK Engine Performance mangelhaft erbrachten Leistung bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Straßenzulassung, TÜV und StVZO
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Änderungen an Motorleistung, Motor- oder Getriebesoftware, Abgasanlage, Ansaugsystem oder anderen Fahrzeugkomponenten Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis und die Zulässigkeit des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr haben können.
Eine TÜV-Abnahme, Eintragung oder sonstige behördliche Genehmigung ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Produkte oder Softwarestände, die ausdrücklich als Motorsport-, Export- oder nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Ausführung bezeichnet werden, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur verwendet werden, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 13 Vom Kunden angelieferte Teile
Bei vom Kunden selbst angelieferten Bauteilen übernimmt JK Engine Performance keine Gewährleistung für die Beschaffenheit, Qualität, Passgenauigkeit oder Funktionsfähigkeit dieser Teile. Die gesetzlichen Rechte hinsichtlich der von JK Engine Performance selbst ausgeführten Montageleistung bleiben hiervon unberührt.
Entstehen aufgrund eines mangelhaften, unpassenden oder technisch ungeeigneten vom Kunden bereitgestellten Bauteils zusätzliche Arbeiten oder Kosten, können diese dem Kunden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
§ 14 Änderungen durch Dritte
Werden nach einer von JK Engine Performance durchgeführten Abstimmung Änderungen an Motorsteuergerät, Getriebesteuergerät, Software oder leistungsrelevanter Hardware durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, kann hierdurch die ursprüngliche Abstimmung beeinflusst oder überschrieben werden.
Eine dadurch erforderliche erneute Prüfung, Anpassung oder Wiederherstellung der Abstimmung stellt grundsätzlich eine neue Leistung dar und kann gesondert berechnet werden, sofern JK Engine Performance die Ursache nicht zu vertreten hat.
§ 15 Wartung und Betrieb nach Leistungssteigerung
Der Kunde hat das Fahrzeug auch nach einer Leistungssteigerung entsprechend den technischen Anforderungen zu warten und zu betreiben. Von JK Engine Performance ausdrücklich vorgegebene Anforderungen an Kraftstoffqualität, Wartung, Betriebsstoffe oder technische Komponenten sind einzuhalten.
Schäden, die nachweislich durch ungeeigneten Kraftstoff, mangelnde Wartung, unzureichenden Ölstand, Überhitzung, unsachgemäße Bedienung oder eine Verwendung entgegen ausdrücklich mitgeteilter technischer Vorgaben entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von JK Engine Performance, soweit JK Engine Performance diese Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 16 Gewährleistung und Mängelrechte
Für Waren und von JK Engine Performance erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB wirksam nichts anderes geregelt ist.
Von der gesetzlichen Mängelhaftung zu unterscheiden sind freiwillige Garantien. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich als solche zugesagt wurde. Insbesondere beinhaltet die Durchführung einer Leistungssteigerung keine Garantie für die zukünftige Haltbarkeit des gesamten Fahrzeugs, Motors, Getriebes oder sonstiger nicht von JK Engine Performance gelieferter bzw. mangelhaft bearbeiteter Fahrzeugkomponenten.
§ 17 Haftung
JK Engine Performance haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von JK Engine Performance oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet JK Engine Performance unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 18 Abholung und Fahrzeugübergabe
Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug nach Fertigstellung und entsprechender Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen. Bei erheblich verzögerter Abholung kann JK Engine Performance nach vorheriger Ankündigung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen angemessene Standkosten berechnen.
§ 19 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von JK Engine Performance.
§ 20 Datenschutz und Kommunikation
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit der Kunde JK Engine Performance per E-Mail oder WhatsApp kontaktiert, kann die weitere Kommunikation über den vom Kunden gewählten Kommunikationsweg erfolgen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
Informationen zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werden entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Informationspflichten bereitgestellt.
§ 22 Schlussbestimmungen
Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von JK Engine Performance als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
JK Engine Performance
Am Alten Graben 2 · 63654 Büdingen
E-Mail: support@jkep.de
